Antwort 21.09.2026 von Volker Bauer CSU
Stromsteuer: Bundessache. Höhe: seit Jahren stabil. Entlastung für Gewerbe: besteht. Bund entlastet beim Strom auch an anderer Stelle. Spenden: an Förderkreise.
Stromsteuer: Bundessache. Höhe: seit Jahren stabil. Entlastung für Gewerbe: besteht. Bund entlastet beim Strom auch an anderer Stelle. Spenden: an Förderkreise.
Ich habe mich zwar gegen eine pauschale Übergangsfrist von fünf Jahren ausgesprochen, zugleich aber betont, dass es Vertrauensschutz geben muss.