Antwort 25.08.2026 von Christian Hirte CDU
Die Prüfung und Genehmigung neuartiger Assistenzsysteme unterliegen rechtlich klar vorgegebenen Verfahren.
Die Prüfung und Genehmigung neuartiger Assistenzsysteme unterliegen rechtlich klar vorgegebenen Verfahren.
Bitte an Fachsprecher wenden.
Unser Ziel ist ein ausgewogenes Vorgehen: Kinder müssen wirksam vor Misshandlung geschützt werden, gleichzeitig müssen Fehlentscheidungen so weit wie möglich vermieden werden.
Zugleich setzt sich die Union auf allen Ebenen für einen besseren Schutz von Kindern im Netz ein.