Herr Kurku, wie bewerten Sie das Risiko fehlerhafter Inobhutnahmen durch Jugendämter, wenn diese auf der medizinisch umstrittenen Ausschlussdiagnose des Schütteltraumas (AHT) beruhen?
Wir, die Familie H., weisen auf eine fundamentale Problematik in der behördlichen Praxis hin: Die Diagnose des Schütteltraumas (AHT) basiert oft rein auf der Symptom-Trias des Neurochirurgen Norman Guthkelch von 1971. Guthkelch selbst mahnte 2012 zur Vorsicht und betonet, dass es sich um eine unbewiesene Hypothese handle. Radiologische Studien zeigen, dass 46 % aller symptomlosen Säuglinge nach normalen Geburten subdurale Blutungen aufweisen, die später chronisch werden können. Nach Prof. Deborah Tuerkheimer (2014) handelt es sich um eine reine Ausschlussdiagnose ohne einheitliche medizinische Standards zur Differenzialdiagnostik von Geburtskomplikationen. Wenn Jugendämter allein auf dieser ungesicherten Hypothese Familien trennen und Inobhutnahmen verfügen, führt dies zu massiven, unumkehrbaren Traumatisierungen unschuldiger Eltern. Die Politik muss dringend die Bindung staatlicher Zwangsmaßnahmen an solch unbestrittene, wissenschaftlich lückenhafte Annahmen überprüfen.

