Antwort 18.03.2026 von Gordon Schnieder CDU
Die von uns geforderten 150 Mio. Euro jährlich beziehen sich ausdrücklich nicht auf einzelne Neubau- oder Sanierungsprojekte, sondern sind pauschale Mittel für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz.
Die von uns geforderten 150 Mio. Euro jährlich beziehen sich ausdrücklich nicht auf einzelne Neubau- oder Sanierungsprojekte, sondern sind pauschale Mittel für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz.
Die beschlossene Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 sehe ich kritisch. Über diese Honorarsätze entscheidet allerdings nicht die Hamburgische Bürgerschaft, sondern die zuständigen Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auf Bundesebene.
Im Entwurf zum Altersvorsorgereformgesetz ist vorgesehen, dass Riesterverträge Bestandsschutz haben, wenn gewünscht, kann man mit seinem Altvertrag aber auch in die neue Förderung wechseln.