Zeile 609 des Koalitionsvertrages: „Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben.“ Warum wurde das von der Rentenkommission nicht berücksichtigt?
Sehr geehrte Frau Timmermann-Fechter,
in Zeile 609 des Koalitionsvertrages steht, dass ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Jahren auch künftig möglich bleiben wird. Warum wurde das von der Rentenkommission nicht berücksichtigt?
Ich (Jahrgang 1966) selbst arbeite, wenn ich 65 werde, 49 Jahre Vollzeit ohne Unterbrechung. Das sollte doch gewürdigt werden, bei jedem, der das geleistet hat. Und man kann doch auch nicht nach fast einem halben Jahrhundert, wo man gearbeitet hat, von einer „Frührente“ reden. Es wäre schön, wenn die Bundesregierung nochmal einen Blick in den Koalitionsvertrag werfen würde. Und ich würde mir wünschen, dass Sie gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren stimmen würden.
Freundliche Grüße
B. W.

