Bild von Hartmut Ganzke
Hartmut Ganzke
SPD
88 %
/ 8 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Felix H. •

Die LDI NRW weicht Fragen nach fehlender fachgesetzlicher Umsetzung der JI-Richtlinie in NRW (Polizeigesetz u. v. m.) aus. Woran liegt das?

Warum finde ich u. a. im neuen Polizeigesetzestext NRW keinen Anspruch auf anderweitigen wirksamen Rechtsbehelf iSd Art. 17, 52-53 der JI-Richtlinie (s. EuGH-Urt. vom 16.11.23, C-333/22)?

S.unbeantwortete Frage vom 1.12.25 an St. Engstfeld:

https://tinyurl.com/jj9j3srd

Hatte die LDI NRW den Landtag bei der Novellierung des Polizeigesetzes NRW fehlberaten oder ist sie einfach, worauf Einiges hindeutet, unionsrechtsinkompetent? https://tinyurl.com/mvffvsnu

Das Gleiche gilt für das Gesetz zum Landesverfassungsschutz. Wie sieht es mit fehlenden Anordnungsbefugnissen gegenüber den Daten verarbeitenden Staatsanwaltschaften aus, die ja im deutschen EU-Ausnahmefall nach EuGH-Maßstäben keine unabhängigen Justizbehörden sind? Wo sind die Anordnungsbefugnisse im Falle von Gemeinsamverantwortlichkeiten (Datenaustausch zwischen Bundespolizei Staatsanwaltschaften Landespolizei etc.) fachgesetzlich geregelt?Deutschland favorisiere ja die fachgesetzliche Umsetzung der JI-Richtlinie. Und NRW?

Bild von Hartmut Ganzke
Antwort ausstehend von Hartmut Ganzke SPD
Was möchten Sie wissen von:
Bild von Hartmut Ganzke
Hartmut Ganzke
SPD

Weitere Fragen an Hartmut Ganzke