Wie stehen Sie zur Umsetzung der PPWR, speziell in Bezug auf kleine Handelsunternehmen?
Wir versenden Elektronische Komponenten auch in benachbarte EU-Ausland und müssen jetzt schon monatliche Meldungen an EAR, Rücknahmesystem und LUCID machen - auf das Gramm genau!
Sollte das PPWR umgesetzt werden, werden wir den Versand ins EU Ausland aus Kostengründen einstellen. Die Regulierungswut in Brüssel kennt anscheinend keine Grenzen und hat offensichtlich die Zerstörung des freien Handels innerhalb der EU zum Ziel.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr F.
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. August.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Der überwiegende Teil ihrer Bestimmungen gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Mit der Verordnung verfolgt die Europäische Union wichtige Ziele: Verpackungsabfälle sollen reduziert, die Kreislaufwirtschaft gestärkt und die bislang unterschiedlichen nationalen Vorschriften stärker harmonisiert werden. Diese Ziele unterstütze ich. Zugleich müssen die neuen Vorgaben in der Praxis verhältnismäßig und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar bleiben.
Bei der praktischen Anwendung sehe ich an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf. Dies betrifft vor allem Unternehmen, die nur geringe Mengen an Verpackungen grenzüberschreitend in Verkehr bringen. Unterschiedliche Registrierungs- und Meldepflichten, Gebühren oder die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten können hier einen erheblichen Aufwand verursachen.
Auch die Europäische Kommission hat Handlungsbedarf erkannt. Im Rahmen des sogenannten „Umwelt-Omnibus“ hat sie vorgeschlagen, die Anwendung der Bevollmächtigtenpflicht nach Artikel 45 Absatz 3 bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Dieser Vorschlag wird derzeit beraten. Im Europäischen Parlament werde ich mich dafür einsetzen, dass dabei die besondere Situation kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen berücksichtigt wird.
Aus meiner Sicht sollten wir insbesondere die grenzüberschreitenden Registrierungs- und Meldepflichten möglichst einfach gestalten, angemessene Bagatellregelungen prüfen und offene Anwendungsfragen europaweit einheitlich klären. Unternehmen brauchen zudem ausreichende Übergangsfristen und verlässliche Vorgaben.
Die Ziele der EU-Verpackungsverordnung bleiben richtig. Entscheidend wird nun sein, ihre praktische Anwendung so auszugestalten, dass unnötige Bürokratie vermieden, der europäische Binnenmarkt gestärkt und kleine und mittlere Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister

