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Der Unterschied liegt vor allem darin, dass aus einer Einzelfallmöglichkeit der gesetzliche Regelfall würde. Wie das konkret aussieht, entscheidet sich erst im Gesetzgebungsverfahren, in das ich Ihre Sorge um die Belastung der Praxen mitnehme.
Ich bin beim Unterzeichnen von Petitionen grundsätzlich sehr zurückhaltend, kann Ihnen aber versichern, dass sich die zuständigen Kollegen im Petitionsausschuss sehr intensiv und umfassend damit befassen werden
Es gibt aus meiner Sicht viele gute Gründe für die Einführung eines Tempolimits. Ich habe mich deshalb bereits in der Vergangenheit für ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ausgesprochen und vertrete diese Position auch weiterhin.