Antwort 25.06.2026 von Lars Castellucci SPD
Die Sprachkenntnisse für eine Einbürgerung werden bereits heute durch anerkannte und qualitätsgesicherte Prüfungen nachgewiesen
Die Sprachkenntnisse für eine Einbürgerung werden bereits heute durch anerkannte und qualitätsgesicherte Prüfungen nachgewiesen
Politisch halte ich es für nicht vertretbar, Menschen, die wie Sie unmittelbar vor dem geplanten Renteneintritt stehen und ihre beruflichen sowie privaten Entscheidungen längst darauf ausgerichtet haben, nachträglich die Grundlage dieser Planung zu entziehen. Darauf werde ich auch in den anstehenden Beratungen bestehen.