Frage von Henrike J. • 04.05.2023

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine öffentliche Anhörung kann auf Verlangen von mind. 12 Ausschussmitgliedern angesetzt werden, wenn sie sich thematisch auf eine überwiesene Vorlage bezieht.
Diese Zeit ist zu lang und sollte im weiteren Gesetzgebungsprozess verkürzt werden
Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten
Ab jetzt gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – und das alles ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!