
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de



Die Doppik und die Kameralistik gelten heute, wie Sie wissen, als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) kann die Haushaltswirtschaft in ihrem Rechnungswesen kameral oder nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung nach § 7a HGrG (staatliche Doppik) gestaltet werden.

Wie Sie schon richtig angemerkt haben, waren wir erfolgreich darin, die pauschale Beihilfe im aktuellen Koalitionsvertrag zu platzieren. Der genaue Umsetzungszeitpunkt wird derzeit noch intern mit unserem Koalitionspartner besprochen und kann leider aktuell noch nicht terminiert werden.


Als Grüne Fraktion stehen wir hinter der Einführung der Pauschalen Beihilfe und haben dies daher auch erfolgreich in die Koalitionsverhandlungen eingebracht