Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort 05.03.2025 von Georg Eisenreich CSU
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz darf wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit weder gerichtliche Verfahren überprüfen noch gerichtliche Entscheidungen abändern oder aufheben. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Aus diesem Grund bewertet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gerichtliche Entscheidungen auch nicht.
Antwort 27.01.2025 von Ansgar Heveling CDU
Dabei bemühe ich mich, Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzugehen.
Antwort 27.01.2025 von Thorsten Frei CDU
Kriege und Konflikte sind per se Fluchttreiber.
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD