Antwort 06.02.2025 von Thomas Gebhart CDU
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.

Allgemein gilt aber: Nicht die Geflüchteten, sondern die Fluchtursachen müssen konsequent bekämpft werden! Und wer die Fluchtursachen bekämpfen will, der muss für die Überwindung des Imperialismus kämpfen!
Kriminelle müssen bestraft werden - mit den Mitteln des Rechtsstaats.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in den Deutschen Bundestag eingebracht.