Antwort 08.10.2025 von Markus Reichel CDU
Es ist gut, dass die Europäische Union nun hier tätig werden will.
Es ist gut, dass die Europäische Union nun hier tätig werden will.
Das BSW hat viel behauptet und nichts belegen können; es handelt sich auch um Polit-Propaganda, die Wagenknecht & Genossen schon lange an die Stelle von Fakten setzen.
Verfahren ist klar rechtsstaatlich geregelt.
Wie ich erfahren habe, wird der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt.