Antwort 11.11.2025 von Jochen Kohler CSU
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung darf nicht aufgeweicht werden, ein verpflichtendes „Client-Side-Scanning“ kommt für uns nicht infrage.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung darf nicht aufgeweicht werden, ein verpflichtendes „Client-Side-Scanning“ kommt für uns nicht infrage.
Für uns bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich. Darin haben wir vereinbart, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen.
Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden.
Das fragen wir uns auch – und richten diese Frage auch immer wieder in Plenarsitzungen an die Kolleg:innen der Fraktionen, die diese Diätenerhöhungen beantragen und beschließen.