Antwort 25.02.2026 von Bärbel Bas SPD
Es handelt sich nicht um einen Verfassungsbruch, sondern um eine eng begrenzte Ausnahme
Es handelt sich nicht um einen Verfassungsbruch, sondern um eine eng begrenzte Ausnahme

Abgeordnetenwatch bietet nur scheinbare Transparenz. Wenn wirklich meine Antwort interessiert, dem genügt sie per E-Mail
Grundsätzlich muss es immer darum gehen, Sicherheit und Freiheit zu schützen – beides gehört zu einer starken Demokratie. Dieser Verantwortung sind wir uns auch in Rheinland-Pfalz bewusst und dafür arbeiten wir auch in Zukunft.
Für uns Grüne ist klar: Der Pflegegrad 1 darf nicht abgeschafft werden!