Frage von Emil A. • 12.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 13.02.2024
Das Einbürgerungsverfahren wird von der Behörde geführt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also am Erstwohnsitz.
Das Einbürgerungsverfahren wird von der Behörde geführt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also am Erstwohnsitz.
Das Verfahren eines Volksbegehrens ist sehr komplex
Wir machen die Mehrfachstaatsangehörigkeit für alle Menschen möglich. Sowohl für in Deutschland lebende Ausländer:innen, als auch für im Ausland lebende Deutsche, die sich einbürgern lassen möchten. Die Beibehaltungsgenehmigung entfällt entsprechend.