Antwort 14.08.2026 von Silke Seif CDU
Zu Ihrer Frage: Ich unterstütze die in Punkt 32 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 2. Juli 2026 vereinbarten Änderungen und halte sie für richtig.
Zu Ihrer Frage: Ich unterstütze die in Punkt 32 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 2. Juli 2026 vereinbarten Änderungen und halte sie für richtig.
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte
Ich werde einer Beschränkung der bestehenden Auskunftsrechte nur dann zustimmen, wenn diese aus sicherheitspolitischen Erwägungen tatsächlich notwendig und gerechtfertigt sowie entsprechend begründet sind und wenn sie den Anspruch der Öffentlichkeit auf den Zugang zu diesen Informationen überwiegen. Ich gehe nicht davon aus, dass dies der Fall sein wird.