Antwort 12.07.2026 von Stephan Pilsinger CSU
da der Wahlausschuss zu dem Schluss gekommen ist, dass keine mandatsrelevanten Verstöße und Wahlfehler bei der Bundestagswahl 2025 festzustellen waren, habe ich eine Neuauszählung abgelehnt.
da der Wahlausschuss zu dem Schluss gekommen ist, dass keine mandatsrelevanten Verstöße und Wahlfehler bei der Bundestagswahl 2025 festzustellen waren, habe ich eine Neuauszählung abgelehnt.
Grundsätzlich gilt: Wo es substanzielle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Wahlen gibt, müssen diese vollständig aufgeklärt und, wo rechtlich vorgesehen, mit den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.
Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.
Die Entscheidung, bei der Strombedarfsprognose bis 2030 die niedrigste Annahme von rund 600 TWh zugrunde zu legen, ist aus Sicht der Grünen ein schwerer Fehler.
Wie die Grünen diesen Kurs bewerten, müssen Sie die Grünen fragen.