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Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.

Zugleich kann aber auch festgestellt werden, dass die Kommunikation der Umstände nicht optimal verlief. Katrin Lange hat dafür die Verantwortung übernommen und ist von ihrem Amt als Ministerin des Innern und für Kommunales zurückgetreten. Dieser Schritt wurde mit großem Respekt zur Kenntnis genommen.

Im Moment war dies in der Koalition jedoch noch kein Thema. Sobald das federführende Bundesinnenministerium einen Vorschlag unterbreitet, wird dies aber gewiss geschehen.


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt nach wie vor auf eine politische Auseinandersetzung und Ursachenbekämpfung