Antwort 05.03.2026 von Ralf Stegner SPD
Der Familiennachzug ist grundsätzlich weiterhin gesetzlich möglich. Lediglich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde per Gesetz für zwei Jahre ausgesetzt.
Der Familiennachzug ist grundsätzlich weiterhin gesetzlich möglich. Lediglich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde per Gesetz für zwei Jahre ausgesetzt.
Sehr geehrter Herr M.,
In besonderen Wettersituationen, wie sie aktuell in Berlin vorkommen, muss der Einsatz von Streusalz jedoch möglich sein, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
Subventionen, insbesondere Partikularsubventionen für einzelne Branchen, sehen wir kritisch.
Schulsanierung ist Aufgabe der Kommunen, doch Land müsste Kosten und Personal vollständig tragen. Ich setze mich für das Konnexitätsprinzip ein.