Das konkret diskutierte Konzept habe ich mir noch nicht im Detail ansehen können. Grundsätzlich stehe ich als Sozialdemokrat jedoch für eine gerechte Verteilung von Vermögen ein.
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Nach verbüßter Strafe haben auch Täter*innen wieder Grundrechte, etwa auf Freizügigkeit. Gleichzeitig gibt es Instrumente, um Opfer zu schützen, etwa Näherungsverbote, Auflagen im Rahmen der Führungsaufsicht oder Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz. Entscheidend ist, dass diese Instrumente konsequent angewendet werden.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Der Schutz von Opfern von Gewalt- und Sexualstraftaten, insbesondere von Minderjährigen, hat höchste Priorität. Bereits heute ermöglicht das Gewaltschutzgesetz umfassende gerichtliche Schutzanordnungen.
Danke, Herr E.: Ich habe nicht „zu wenig Leistung“ gesagt. Viele leisten viel – oft unbezahlt. Politik muss Arbeit gesünder, fairer und lohnender machen.
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