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Sebastian Schmidt
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Frage von Dustin H. •

Jens Spahn sagte im Oktober 2025:„Anlasslose Chatkontrolle wird es mit uns nicht geben." Wird die Unionsfraktion die Bundesregierung per Bundestagsbeschluss auf ein Nein zu Detection Orders festlegen?

Quelle: heise.de vom 6.10.2025, „Spahn: Anlasslose Chatkontrolle wird es mit uns nicht geben". Die Trilogverhandlungen zur CSA-Verordnung (Chatkontrolle 2.0) werden im September fortgesetzt. Die verpflichtenden Detection Orders sind derzeit aus dem Entwurf gestrichen, können über die Review-Klausel jedoch zurückkehren. Nach Art. 23 Abs. 3 GG kann der Bundestag die Bundesregierung auf eine Verhandlungsposition im Rat festlegen. Deutschland hatte sich im Oktober 2025 im Rat bereits gegen verpflichtende Überwachung positioniert.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage und das damit verbundene Interesse an der EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet.

Der Rat hat sich im November 2025 auf eine Position verständigt, die auf verpflichtende Detection Orders verzichtet. Deutschland hat diesem Vorschlag zugestimmt und sich aktiv für die Streichung der Pflicht eingesetzt. Kern der Ratsposition ist stattdessen die dauerhafte Verstetigung der bisherigen Interims-Regelung: Die freiwilligen Maßnahmen, mit denen Anbieter schon heute auf Grundlage der Interims-Verordnung Missbrauchsmaterial aufdecken und melden, sollen auf eine solide und dauerhafte rechtliche Grundlage gestellt werden.

Die von Ihnen angesprochene Review-Klausel ist kein automatischer Mechanismus, über den verpflichtende Detection Orders später eingeführt werden könnten. Sie hat rein deklaratorischen Charakter und verweist lediglich darauf, dass eine etwaige Einführung verpflichtender Aufdeckungsanordnungen einen neuen Rechtsetzungsprozess erfordern würde. Verpflichtungen sollen nach der Ratsposition ausschließlich für als Hochrisikodienste eingestufte Anbieter greifen, und auch dort primär in Form allgemeiner Risikominimierungsmaßnahmen.

Einen Bundestagsbeschluss, der die Bundesregierung verbindlich auf ein Nein zu Detection Orders festlegt, halte derzeit nicht für erforderlich. Die Bundesregierung vertritt im Rat bereits klar diese Linie, und die CDU/CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten in den Trilogverhandlungen dieselbe Position. Ein zusätzlicher Bundestagsbeschluss würde diese Haltung nicht verstärken, sondern liefe im Kern auf ein Misstrauensvotum gegenüber der eigenen Verhandlungsführung hinaus.

Sie können darauf vertrauen, dass die gesamte CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament weiterhin für eine Gesetzgebung mit Augenmaß eintreten wird. Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden.

Ein technischer Hinweis zum Schluss: Bitte schreiben Sie mir zukünftig direkt über das Kontaktformular des Deutschen Bundestags und nicht über einen nicht öffentlichen Drittanbieter. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anliegen direkt bei mir und meinem Büro eingehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Sebastian Schmidt

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