Nach dem Bundeswahlgesetz erfolgt die Stimmenauszählung in einem mehrstufigen Verfahren, das an mehreren Punkten kontrolliert wird.
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Nach dem Bundeswahlgesetz erfolgt die Stimmenauszählung in einem mehrstufigen Verfahren, das an mehreren Punkten kontrolliert wird.
Im Sinne der Demokratie und des Parlamentarismus ist es wichtig, dass die Entscheidung zügig stattfindet – vor allem aber natürlich, dass sie nach gründlicher Prüfung getroffen wird.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Danke für Ihre Anfrage. Wir sehen uns das gern an.
Die Gruppe der Menschen, die „einfach nicht arbeiten wollen“, ist extrem klein. Die allermeisten, die nicht im Erwerbsleben stehen, kämpfen mit gesundheitlichen Problemen, fehlender Qualifikation, Sorgearbeit, Diskriminierung oder unzuverlässigen Arbeitgebern, aber nicht mit mangelnder Motivation.