
Nach derzeitiger finanzieller Lage können daher leider keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten erfolgen.
Nach derzeitiger finanzieller Lage können daher leider keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten erfolgen.
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit langem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
ich stimme Ihnen vollkommen zu, die Doppelverbeitragung der Betriebsrenten ist ungerecht und muss behoben werden.
Allerdings stehen wir vor dem Problem, dass aus den Betriebsrenten-Daten nicht ersichtlich ist, wann Beiträge aus dem Netto- und wann aus dem Bruttoeinkommen (Entgeltumwandlung) gezahlt wurden. Deswegen ist eine Differenzierung zwischen den Verträgen nicht möglich.
Sie werden verstehen, dass wir als sehr junge Partei noch kein ausgearbeitetes Programm haben. Für mich ist das Problem der Rente ein ganzheitliches Problem.
Ich persönlich trete gegen die Beitragspflicht jeder Form von Betriebsrente bei Auszahlung ein.