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Hakan Demir
Antwort 15.05.2026 von Hakan Demir SPD

Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.

Foto Dr. Jan-Niclas Gesenhues
Antwort ausstehend von Jan-Niclas Gesenhues BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN