Frage von Alexander S. • 27.08.2021

Antwort von Romy Freund Die PARTEI • 01.09.2021
1. Fast Food;
2. Höchstwahlalter von 63 Jahren.
1. Fast Food;
2. Höchstwahlalter von 63 Jahren.
Im Falle meiner Wahl werde ich gerne nochmals einen Vorstoß in Ihrem Sinne machen.
Ich bin für die Stärkung der Nummer gegen Kummer. Denkbar wäre hier sich u.a. Österreich anzuschließen und mit der 147 den Kindernotruf deutlich aufzuwerten.
Eine Seelsorge- und/oder Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche, an die sie sich auch anonym wenden können, erscheint mir sinnvoll.
JA. Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren sollen sich auf Antrag in die Wählerlisten eintragen lassen können und sind dann wahlberechtigt.