
Sehr geehrter Herr Anton.
Sehr geehrter Herr Anton.
(...) Des Weiteren wird durch die Strafbarkeit von Beschneidungen erheblich in das Erziehungsrecht eingegriffen. Die Entscheidung über die Erziehung des Kindes obliegt grundsätzlich den Eltern des Kindes. (...)
(...) Wie Ihnen steht auch bei mir das Kindeswohl an erster Stelle. (...) Ich werde mich in der Fraktion um Mehrheiten bemühen, die das Kindeswohl in den Vordergrund stellen. (...)
(...) Die Beschneidung von Jungen ist als Eingriff in die körperliche Integrität irreversibel. Natürlich darf die Intensität eines solchen Eingriffs nicht verharmlost werden. (...)
(...) Dieser lässt unter Auflagen die Beschneidung zu. Ich teile Ihre Auffassung zum Teil nicht und werde einer Beschneidung, die zentral ist für Juden und Moslems, nicht generell ablehnend gegenübertreten. (...)