Frage von Niclas S. • 17.02.2025

Antwort von Sebastian Loest FDP • 17.02.2025
Schwangerschaftsabbruch straffrei wenn rechtfertigende Gründe vorliegen
Schwangerschaftsabbruch straffrei wenn rechtfertigende Gründe vorliegen
Als Linke setzen wir uns dafür ein, dass die soziale Lage von trans, inter und nonbinären Menschen verbessert und Diskriminierungen im Arbeitsleben, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitssystem überwunden werden.
Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig, bleiben jedoch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn eine Beratung erfolgt.
Die Rente muss für ein gutes Leben reichen, egal welche Familienform oder ob Mann oder Frau
Statt die Interessen des ungeborenen Kindes und der Frau gegeneinander auszuspielen, sollten wir als Gesellschaft Lösungen finden, wie beide Menschen ihre Interessen durchsetzen können