Beamte besitzen im Unterschied zu anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kein Streikrecht. Das wird ausgeglichen.
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Der G-BA regelt den Leistungsausschluss dieser Mittel in seinen Richtlinien als zuständiges oberstes Gremium der Selbstverwaltung, sie sind daher nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu zahlen und nicht erstattungsfähig. Dies ist also eine Entscheidung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und nicht der Politik.
Dort entscheiden Vertreter:innen von Kliniken, Krankenkassen und Ärzt:innen gemeinsam darüber, nicht der Bundestag.
Die AfD lehnt geplante Kürzungen der Bundesregierung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ab und bezeichnet diese als Benachteiligung.
Patientinnen und Patienten sollten nicht vor die Wahl gestellt werden: kostenlos digital oder kostenpflichtig analog. Digitalisierung muss entlasten und Versorgung verbessern – nicht neue Hürden schaffen.