Wird das Verteidigungsministerium Schadenersatz von Damen für die gescheiterte F126 einfordern, und enthält der MEKO-Nachfolgevertrag einen Festpreis und Vertragsstrafen bei Verzug?
Sehr geehrte Frau Schäfer,
mit dem Aus der F126 sind über zwei Milliarden Euro ausgegeben, ohne dass ein Schiff geliefert wurde. Laut Verteidigungsministerium war ein Grund für den Abbruch, dass der Bund sonst auf mögliche Schadenersatzansprüche gegen Damen hätte verzichten müssen. Diese Ansprüche dürfen jetzt nicht in einem Vergleich verschwinden. Beim Nachfolger MEKO geht es wieder um fast 12 Milliarden Euro. Als Münchner wende ich mich an Sie, weil Sie im Haushaltsausschuss über große Rüstungsprojekte mitentscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Elias F.
Sehr geehrter Herr F.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zu einem Thema, das auch mich als Haushälterin der grünen Bundestagsfraktion beschäftigt.
Der mögliche Verzicht auf Schadensersatzansprüche gegenüber Damen Schelde Naval Shipbuilding B.V. (DSNS) war eine der Bedingungen für einen möglichen Generalunternehmerwechsel beim Projekt Fregatte F126 von DSNS zu Rheinmetall. Entsprechend teile ich die – wenn auch viel zu späte – Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung, diesen Schritt aus Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht zu gehen und stattdessen den Vertrag mit DSNS aufgrund der aus Sicht des Ministeriums nicht vertragsgemäßen Leistung zu beenden.
Nach meiner Kenntnis ist das BMVg von seiner rechtlichen Position überzeugt und beabsichtigt, die dem Bund zustehenden Schadensersatzansprüche gegenüber DSNS konsequent geltend zu machen. Das halte ich auch für zwingend notwendig. Es kann nicht sein, dass bei einem gescheiterten Rüstungsprojekt Milliardenbeträge ausgegeben werden, ohne dass die vertraglichen Verantwortlichkeiten geklärt und mögliche Ansprüche des Bundes durchgesetzt werden. Ein Vergleich, bei dem berechtigte Ansprüche ohne angemessenen Gegenwert aufgegeben würden, wäre ein fatales Signal an die Rüstungsindustrie und eine zusätzliche Belastung für den Verteidigungs- und Bundeshaushalt.
Beim Ersatzprojekt MEKO A-200 DEU sind nach meinen Informationen zwar Vertragsstrafen für Verzögerungen vorgesehen, allerdings längst nicht in der Höhe, die ich mir angesichts der Erfahrungen mit den jüngsten Fregattenprojekten wünschen würde. Hier hätte ich mir eine deutlich stärkere vertragliche Absicherung des Bundes vorgestellt.
Auch bei der Preisgestaltung kommt es entscheidend darauf an, die Interessen des Bundes konsequent durchzusetzen. Nach meinem Kenntnisstand soll das Beschaffungsamt der Bundeswehr (BAAINBw) bis 2027 die endgültige Preisprüfung durchführen und die Preise mit dem Auftragnehmer TKMS abschließend verhandeln. Die Frage, welche Preisbestandteile bereits verbindlich festgelegt sind und welche noch der abschließenden Prüfung unterliegen, ist dabei von besonderer Bedeutung.
Für mich steht fest: Gerade angesichts der erheblichen Summen, die wir für die Verteidigung bereitstellen, müssen wir bei der Beschaffung genauer hinschauen. Unsere Soldatinnen und Soldaten brauchen verlässliche und rechtzeitig verfügbare Ausrüstung. Gleichzeitig haben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen Anspruch darauf, dass mit ihrem Geld verantwortungsvoll umgegangen wird. Dazu gehören belastbare Kostenkalkulationen, verbindliche Liefertermine und Vertragsbedingungen, die auch für den Fall von Verzögerungen oder Nichterfüllung wirksame Konsequenzen vorsehen.
Wir werden daher im Haushaltsausschuss darauf drängen, dass das Verteidigungsministerium und das Beschaffungsamt ihre Verantwortung gegenüber dem Parlament und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern wahrnehmen.
Viele Grüße
Jamila Schäfer

