Frage von Eric K. • 19.05.2025

Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Tatsächlich ist die Zahl der Frauen, die ein Mandat im Deutschen Bundestag wahrnehmen geringer als die Zahl der männlichen Abgeordneten. Das betrifft nicht allein die CSU.
Die Regelungen des § 218 haben sich seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt.
Dieser hart errungene gesellschaftliche Kompromiss ist eine gute Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert, aber auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt.