Wie setzen Sie sich im Abgeordnetenhaus dafür ein, dass die Berliner Polizei Versammlungsverbote und Einsätze bei Palästina-Protesten wieder strikt an Verhältnismäßigkeit und Grundrechten ausrichtet?
Die Handhabung von Demonstrationen und Versammlungen liegt in der Zuständigkeit des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Inneres und Polizei). In den letzten Jahren wurden in Berlin zahlreiche Gedenkveranstaltungen und Proteste präventiv verboten oder massiv aufgelöst. Gerichte hoben einige dieser Verbote im Nachhinein als rechtswidrig auf.
Das Berliner Abgeordnetenhaus übt die parlamentarische Kontrolle über die Senatsinnenverwaltung und die Polizei aus. Welche parlamentarischen Instrumente (z. B. Anträge, Parlamentsfragen, Akteneinsicht) wollen Sie nutzen, um sicherzustellen, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Berlin auch für palästinensische und palästinasolidarische Stimmen ohne Pauschalverdacht gewahrt bleibt?

