
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Ich freue mich wirklich sehr, Ihnen hier schreiben zu können, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet haben. Ab dem 01. August können Menschen Termine bei ihren Standesämtern machen, um ihren bei der Geburt falsch zugeordneten Geschlechtseintrag unbürokratisch und kostenlos durch Erklärung bei einem Standesamt korrigieren zu lassen.

Wir wollen ein Kinderzukunftsgeld ermöglichen, das mit einem Kinderzuschlag sowie dem Bildungs- und Teilhabepaket vor Armutsgefährdung schützt.

Es muss zwischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Länder unterschieden werden.

Die von Ihnen zitierte Passage aus unserem Wahlprogramm ist dahingehend zu verstehen, dass “schwerwiegendes Fehlverhalten” unserer Ansicht nach vor allem in einer eklataten Verletzung der ehelichen Pflichten bestehen kann.

Die von Ihnen zitierte Passage aus unserem Wahlprogramm nimmt primär auf die Fallkonstellation Bezug, dass Eltern gegen ihren Willen das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wird.