Frage von Christian M. • 12.09.2024
Antwort ausstehend von Reem Alabali-Radovan SPD
Mütter und Väter können 24 Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes.
Rechtsvorschriften anpassen
Deshalb wollen wir das Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrecht modernisieren.
Die SPD-Fraktion setzt sich mit Nachdruck für eine schnellstmögliche Umsetzung der Familienstartzeit ein