Frage von Peter P. • 22.09.2021

Antwort von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 25.10.2021
Aber auch schon heute kann der Vater familiengerichtlich Anspruch auf Sorge geltend machen, sofern das dem Kindeswohl nicht schadet.
Aber auch schon heute kann der Vater familiengerichtlich Anspruch auf Sorge geltend machen, sofern das dem Kindeswohl nicht schadet.
Ich stimme Ihnen zu, dass familiengerichtlichen Verfahren mehr Gleichstellung zu anderen Zivilprozessen zusteht
Sehr geehrter Herr W.,
Ihr Anliegen kann bei der Bürgerberatung der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin besser und zielgenauer beantwortet werden.