Antwort 28.09.2026 von Benjamin Bauer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In Baden-Württemberg ist die Frage, ob Gaststätten von ihren Gäst*innen für die Nutzung der Toiletten eine Gebühr verlangen dürfen, gesetzlich nicht geregelt.
In Baden-Württemberg ist die Frage, ob Gaststätten von ihren Gäst*innen für die Nutzung der Toiletten eine Gebühr verlangen dürfen, gesetzlich nicht geregelt.
Es gibt aber noch einen Punkt, der mir in dieser Debatte wichtig ist. Unser Gesundheitswesen ist bewusst nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert.
Eine Wirtschaft „ohne Wachstumszwang" im Sinne einer gezielten Schrumpfung oder eines Verzichtskonzepts halte ich nicht für den richtigen Weg.
Umweltschutz ja. Wohlstandsabbau nein.