
Antwort 10.07.2026 von Nora Seitz CDU
Inwieweit eine solche Abschaffung verfassungswidrig ist oder nicht, müssen Juristen entscheiden.

Inwieweit eine solche Abschaffung verfassungswidrig ist oder nicht, müssen Juristen entscheiden.
Gerade deshalb ist Ihr Impuls so wertvoll. Ein höheres Strafmaß würde den Gerichten bei grausamen Taten deutlich mehr Spielraum geben, um auch tatsächlich härtere, spürbare Strafen – bis hin zu Haftstrafen ohne Bewährung – zu verhängen.