Antwort 13.07.2026 von Carolin Wagner SPD
Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Ich sehe die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz kritisch und lehne sie ab.
Für mich gilt: Die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Deshalb müssen Fragen des Schutzes von Flüchtlingen sorgfältig und rechtsstaatlich abgewogen werden – ebenso wie unsere Solidarität mit der Ukraine, die sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff verteidigt.