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Als Regierungskoalition werden wir die Auswirkungen dieser Entscheidung genau beobachten
Grundsätzlich wird der Ansatz begrüßt, Ausgaben und Einnahmen in der kommenden Gesundheitsreform in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen
Inzwischen ist entschieden: Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in namentlicher Abstimmung beschlossen. Für die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze bedeutet das: Sie wird 2027 zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung einmalig um 300 Euro im Monat angehoben – und zwar dauerhaft wirksam, weil von diesem höheren Niveau aus in den Folgejahren weiter dynamisiert wird.
Ich deckele mein Gehalt auf 3300 Euro netto. Sonstige Bezüge meines Mandats verwende ich für Sozialfonds, Spenden, Büroausgaben und Mieten.
Ihre Sorge um die Versorgung gesetzlich Versicherter nehme ich ernst, gerade weil Psychotherapie eine zeitgebundene persönliche Leistung ist, die sich nicht beliebig verdichten oder delegieren lässt.