Antwort 01.06.2026 von Stephan Brandner AfD
Natürlich setzen wir uns dafür ein.
Natürlich setzen wir uns dafür ein.
Die Ihrer Frage zugrunde liegenden Behauptungen und Unterstellung sind insgesamt unzutreffend, zurückzuweisen und unredlich.
Ob Stasi-Unterlagen veröffentlicht werden können, ist nach den geltenden gesetzlichen Regelungen und den Entscheidungen der zuständigen Gerichte zu beurteilen, unabhängig von der Person, um die es geht.
Ich stimme Ihnen zu, dass Stasiakten von Politikern grundsätzlich öffentlich zugänglich gemacht werden sollten, natürlich unter Schwärzung personenbezogener Daten Dritter.
Das Grundgesetz in seiner jetzigen Form bleibt die beste Option, um politische Lösungen für unser Land zu finden und Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen.