Sehr geehrter Herr MdB Möller, werden- oder wollen Sie & "Ihr" Rechtsausschuss sich - i.R.d. Informationsfreiheitsrechte der Bürger - dafür einsetzen, (m.E. sehr) wichtige Stasi-Akten zu publizieren ?
https://www.spiegel.de/politik/ehrlich-treu-zuverlaessig-a-807574d2-0002-0001-0000-000013501875
https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-03/stasi-merkel-bundesarchiv-verwaltungsgericht-gxe
Zitat :
(...) "Im Zeitraum, in dem die Stasi operativ aktiv war, sei Merkel noch keine Person der Zeitgeschichte oder Amtsträgerin gewesen." (...)
Sehr geehrter MdB Möller,
Ex-Kanzlerin Angela Merkel hielt 2010 eine Festrede für Lothar de Maizière (alias IM Czerny) und hatte sich persönlich bei ihm für das bedankt, was sie von IM Czerny "lernen" konnte - wie folgt :
Zitat-Merkel :
>"Lieber Lothar ... Ich möchte dir persönlich ganz herzlich für das danken, was ich in der Zeit, als ich für dich und mit dir gearbeitet habe, lernen konnte."<
Zitat-Ende
Werden Sie sich - genau DESHALB - für die (wichtige) Publizierung von Merkels Stasi-Akten einsetzen ?
MfG
Michael P.
Sehr geehrter Herr P.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich stimme Ihnen zu, dass Stasiakten von Politikern grundsätzlich öffentlich zugänglich gemacht werden sollten, natürlich unter Schwärzung personenbezogener Daten Dritter.
Insbesondere die Akte von Angela Merkel wird deshalb unter Verschluss gehalten, weil es sich nicht um eine sogenannte „Täterakte“ handeln solle. Nach meiner Erfahrung, die ich im Rahmen der Überprüfung von Landtagsabgeordneten auf Tätigkeiten für die Staatssicherheit machen musste, ist die Einstufung als „Täter“ auch eine Frage der nachträglichen Bewertung. Ich kenne zwei Fälle, in denen diese Frage nach meiner Überzeugung entlang einer politischen Tendenz entschieden wurde.
Deshalb bin ich der Meinung, dass sich die Öffentlichkeit bei Politikern und anderen Personen des öffentlichen Lebens selbst ein Bild über Stasi-Verstrickungen machen sollte. Persönlich hoffe ich, dass dies im Rahmen der zukünftigen Aufarbeitung auch für die Akten des Verfassungsschutzes gelten wird.
Welcher Ausschuss des Bundestags dafür das geeignete Gremium ist, wäre allerdings nach den Zuständigkeiten und Festlegungen des Plenums zu klären.
Freundliche Grüße
Stefan Möller

