Frage von Ingo H. • 16.08.2024

Antwort ausstehend von Thomas Prantl AfD
Bundesregierung kann aufgefordert werden auf EU-Ebene tätig zu werden
Wenn ein Rechtsakt in die Zuständigkeit der EU-Normgebung fällt, kann die Zuständigkeit des Petitionsausschusses nur berührt sein, wenn und soweit ein Verhalten der Bundesregierung gefordert wird, zu dem je nach Beschlusslage der Deutsche Bundestag die Bundesregierung ersucht
Auch dem Thema Wildtiere in Zirkussen wurde im Entwurf Rechnung getragen.