Eine Änderung der Vergütungsstruktur darf nicht dazu führen, dass gesetzlich Versicherten der Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen erschwert oder gar verwehrt wird
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Die Vergütung wird durch den Bewertungsausschuss geregelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits Klage erhoben
Die geplante Absenkung der Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch den Erweiterten Bewertungsausschuss sorgt für erhebliche Diskussionen. Wir nehmen die Entscheidung und ihre möglichen Folgen für die Versorgung sehr ernst.
Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt.
Wir sehen die Kürzungen im Gesundheitswesen als Bestandteil eines größeren Angriffes auf unsere Errungschaften und Rechte als Lohnabhängige. Wir haben deshalb als Fraktion "die Mission Bezahlbarkeit" gestartet, denn wir müssen noch mehr Druck auf die Regierung ausüben.