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Mit der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9), das seit dem Schuljahr 2025/26 schrittweise wieder eingeführt wird, steht den Schulen wieder mehr Lernzeit zur Verfügung. Diese zusätzliche Zeit soll unter anderem genutzt werden, um Inhalte gründlicher zu behandeln und Zusammenhänge besser zu vermitteln.
Eine wichtige Grundlage ist der Vollzug des bestehenden Rechts. Streuobstbestände sind in Baden-Württemberg über § 33a des Naturschutzgesetzes geschützt und gelten als gesetzlich geschützte Biotope.
Ein wichtiger Ansatz ist die Biotopvernetzung, also das bessere Verbinden von Lebensräumen wie Streuobstwiesen, Gewässern, Feldrändern und Grünzügen, damit Tiere und Pflanzen wieder zusammenhängende Lebensräume finden.