Antwort 20.02.2025 von Svenja Stadler SPD
Nein, der DAS (Digital Services Act) steht nicht im Widerspruch zu Artikel 5 GG und er zerstört und unterdrückt nicht grundgesetzlich geschützte Freiheitsrechte, sondern er schützt diese vielmehr. Ich möchte diese Antwort erneut begründen: