Antwort 20.09.2025 von Roderich Kiesewetter CDU
Es ist leider nicht verständlich, was Ihre Frage ist, da Sie zwei verschiedene Dinge miteinander vermischen.
Es ist leider nicht verständlich, was Ihre Frage ist, da Sie zwei verschiedene Dinge miteinander vermischen.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Herstellerverantwortung ein wichtiger Bestandteil der Kommunalabwasserrichtlinie ist, der das Verursacherprinzip sinnvoll umsetzt
Ich unterstütze die erweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie
Die Richtlinie führt perspektivisch eine vierte Reinigungsstufe für Abwasser ein und baut bei der Finanzierung der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten auf das Verursacherprinzip („polluter pays-principle“).