Im vergangenen Jahr wurde die neue Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen, die enthaltene Herstellerverantwortung soll jetzt im Rahmen eines Omnibusverfahren gestrichen werden. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Fr. Paulus, mit der Herstellerverantwortung ist es gelungen, einen wichtigen und tragfähigen Kompromiss zur Umsetzung des Verursacherprinzips zu erzielen: Sowohl die Gebührenzahler für die Abwasserentsorgung als auch die Hersteller von Kosmetik- und Pharmaprodukten werden verpflichtet, einen angemessenen Anteil zum verbesserten Gewässerschutz beizusteuern. Ohne die erweiterte Herstellerverantwortung müssten die umfassenden Investitionen durch die Abwassergebührenzahler getragen werden. Deshalb fordern wir Sie auf, sich gegen die Streichung oder auch nur Relativierung der Herstellerverantwortung einzusetzen. J.-P. S. .Werkleiter Abwasserbetrieb Stadt Geesthacht.

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Engagement zum Thema der Kommunalabwasserrichtlinie.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Herstellerverantwortung ein wichtiger Bestandteil der Kommunalabwasserrichtlinie ist, der das Verursacherprinzip sinnvoll umsetzt. Es ist richtig, dass ohne diese Regelung die hohen Kosten für den Ausbau der Abwasserbehandlung überwiegend auf die Gebührenzahler abgewälzt würden. Daher setze ich mich dafür ein, dass die Herstellerverantwortung nicht gestrichen oder relativiert wird.
Die Hersteller von Kosmetik- und Pharmaprodukten sollten in die Verantwortung genommen werden, um einen fairen Beitrag zum Gewässerschutz zu leisten. Ich werde weiterhin daran arbeiten, diese Regelung zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Jutta Paulus, MdEP