Antwort ausstehend von Vanessa Gronemann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Boris Mijatović BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Andreas Grammel AfD
Antwort ausstehend von Daniel Belling BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Daniela Rump SPD
Antwort 06.07.2026 von Markus Töns SPD
Derzeit unterliegen Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als „sonstige Einkünfte“ behandelt.