Antwort 10.07.2026 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesarchiv die entsprechenden Unterlagen zu Dr. Angela Merkel nicht herausgeben muss.
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesarchiv die entsprechenden Unterlagen zu Dr. Angela Merkel nicht herausgeben muss.
Natürlich setzen wir uns dafür ein.
Die Ihrer Frage zugrunde liegenden Behauptungen und Unterstellung sind insgesamt unzutreffend, zurückzuweisen und unredlich.
Ich stimme Ihnen zu, dass Stasiakten von Politikern grundsätzlich öffentlich zugänglich gemacht werden sollten, natürlich unter Schwärzung personenbezogener Daten Dritter.